Steuerzahler, die einem Start-up unter die Arme greifen, können ihre Unterstützung für das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuer geltend machen. Doch nicht jede Form des Crowdfundings wird anerkannt. "Nur wenn die Unterstützung uneigennützig erfolgt und an einen gemeinwohlorientierten Empfänger geht, können Zahlungen als Spende abgesetzt werden", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf Vorgaben des Bundesfinanzministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.