"Für Diebe sind Mähroboter eine leichte Beute, denn sie befinden sich in der Regel ungesichert im Garten", weiß Versicherungsexperte Peter Schnitzler. In einer Pressemitteilung der Ergo-Versicherung betont er, dass der Schutz nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten sei. Daher sei es ratsam, sich vor dem Kauf bei der eigenen Versicherung zu informieren, ob es im Vertrag enthalten ist, und dann das neue Gerät inklusive Zubehör dem jeweiligen Versicherer zu melden. "Manche Versicherungen haften nur für Mähroboter mit einem Passwortschutz, der den Diebstahl erschwert", so Schnitzler weiter. Ab und an könne es passieren, dass der Mähroboter aus dem Garten "ausbüxt", dann etwa, wenn kein Begrenzungskabel gelegt ist. Sollte der "Flüchtige" für Schaden in Nachbars Garten sorgen, sei auch das nicht durch jede Haftpflichtversicherung gedeckt. "Das hängt vom jeweiligen Privathaftpflichtschutz ab", erklärt der Experte und rät dazu, am besten dafür Sorge zu tragen, dass der Mäher gar nicht das Grundstück verlassen kann. red