Wollen Mieter oder Vermieter das unbefristete Mietverhältnis beenden und kündigen, gelten unterschiedliche Regelungen. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin nun aufmerksam. Mieter können ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter dagegen müssen sich auf einen Kündigungsgrund berufen können.
Frage des Tages Die Sache mit dem Mietvertrag
Redaktion 22.02.2018 - 00:00 Uhr