Dabei kommt es darauf an, ob es sich bei der strittigen Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder eine Individualvereinbarung handelt, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Veröffentlichung. Die rechtlichen Anforderungen sind in beiden Fällen verschieden.
Frage des Tages Die Sache mit dem Mietvertrag
Redaktion 30.01.2019 - 19:58 Uhr