Die gibt es natürlich. Denn jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Und daran gibt es auch nichts zu rütteln, das gilt für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen sowie für Auszubildende. Alle fallen in die Gruppe der Arbeitnehmer.