Frage des Tages Die Sache mit dem Parkplatz

Nach einem neuen Gesetzbeschluss erhalten die Gemeinden mehr Spielraum für eine Gebührenerhöhung beim Anwohner-Parken. Foto: Axel Heimken/dpa

Eine junge Frau ist neu nach Kulmbach gezogen und wohnt nun als Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. "Es gibt auch ausreichend Parkplätze", sagt sie. Umso erstaunter war sie, dass sie schon mehrfach ein Hausbesitzer gefragt hat, warum sie ausgerechnet vor seinem Haus parken würde.

 
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Eine junge Frau ist neu nach Kulmbach gezogen und wohnt nun als Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. "Es gibt auch ausreichend Parkplätze", sagt sie. Umso erstaunter war sie, dass sie schon mehrfach ein Hausbesitzer gefragt hat, warum sie ausgerechnet vor seinem Haus parken würde. Es gäbe ja genug andere Flächen. Das wurde auch mit einem angehefteten Zettel hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs bekräftigt. Der Nachbar gehe augenscheinlich davon aus, dass nur die Bewohner seines Hauses ein Recht hätten, direkt vor ihrer Haustür zu parken, berichtet sie. "Das kann doch nicht sein", ärgert sich die junge Frau. "Ich bin ja auch Anwohnerin." Hat sie recht?

Wir geben die Frage weiter an Wolfgang Lieberth, er ist Verkehrsexperte beim ADAC Nordbayern. Er sagt: "Grundsätzlich ist Parken zulässig, wo es nicht durch Halt- und Parkverbote oder andere Gegebenheiten verboten ist." Die öffentliche Verkehrsfläche ist schließlich für jedermann zugänglich, nicht nur allein für Anwohner.

"Sonderrechte für Anwohner bestehen nur bei entsprechender Beschilderung wie zum Beispiel Anwohnerparkplätze", erklärt Lieberth. Sofern dies nicht der Fall ist, spräche nichts dagegen, dass jeder Verkehrsteilnehmer, ob er Anwohner ist oder nicht, sein Fahrzeug an der betreffenden Stelle ordnungsgemäß parkt. red

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