Der Winter kommt, der Schnee fällt, die Straßen werden glatt. Und schon häufen sich Leserpost und -fragen. Ein Leser schreibt: "Wer muss das Streugut stellen: Mieter oder Vermieter?" Er hakt dann auch noch nach: "Gesetzt den Fall, das Streugut wird von allen Mietern selbst besorgt und es ist Eisglätte: Ist dann der jeweilige Mieter, der Hausordnung hat, auch fürs Streuen zuständig und haftbar?"
Frage des Tages Die Sache mit dem Räumdienst
Redaktion 10.01.2019 - 20:50 Uhr