Eine Leserin hat von ihrem Vermieter den Hinweis bekommen, dass alle Wohnungen im Haus mit Rauchmeldern ausgestattet und künftig gewartet werden. Sollten sich bereits von Mietern installierte Rauchwarnmelder in den Wohnungen befinden, würden diese auf deren Kosten abmontiert. Sie möchte wissen, ob das rechtens ist. Schließlich habe sie selbst hochwertige Melder angebracht, die einer zehnjährigen Garantiezeit unterliegen.