Jeder Auszubildende hat ja auch einen Vertrag mit seinem Ausbildungsbetrieb, die Berufsschulstunden werden auf die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit angerechnet. Wenn aber jemand unentschuldigt seiner Arbeit fernbleibt, ist dies in der Regel ein Grund für eine Abmahnung und sogar eine fristlose Kündigung. Hat die Berufsschule hier nicht die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren?"