Das gilt etwa, wenn ein Steuerzahler seine Einkünfte richtig erklärt, der Sachbearbeiter aber einem Irrtum unterliegt. Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Aktenzeichen VIII R 4/17). In dem verhandelten Fall hatte der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von rund 130 000 Euro ordnungsgemäß erklärt. Beim Einscannen der Unterlagen im Finanzamt (FA) wurde die betreffende Anlage aber versehentlich übersehen, so dass eine Erfassung der Einkünfte unterblieb.
Frage des Tages Die Sache mit dem Steuerbescheid
Redaktion 29.05.2020 - 19:02 Uhr