Ist der Sohn oder die Tochter körperlich oder geistig behindert, dann plagt viele Mütter und Väter die Sorge, wie nach ihrem Tod das Kind versorgt ist. Wenn es sein Leben nicht selbst finanzieren kann, übernimmt der Staat die Kosten. Doch damit ist es vorbei, sobald das behinderte Kind über Vermögen verfügt - etwa weil es nach dem Tod eines Elternteils oder beider Elternteile geerbt hat. Dann greift der Sozialhilfeträger auf das Vermögen zu. Wenn Eltern das verhindern wollen, dann gibt es eine Lösung: rechtzeitig ein Behindertentestament aufsetzen.