"Kürzlich habe ich meine Wohngebäudeversicherung - Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel - bei meinem bisherigen Versicherer gekündigt und bei einer anderen Gesellschaft neu abgeschlossen", schreibt ein Leser aus Marktredwitz. "Weil ich bei meiner Bank noch ein Grundschulddarlehen abzubezahlen habe, war zur Kündigung deren Zustimmung notwendig. Diese Zustimmung wurde, nachdem ich den Neuabschluss nachgewiesen hatte, auch erteilt." Doch die Bank habe für diese Zustimmung 25 Euro verlangt. Nun fragt sich der Leser, ob sein Geldinstitut überhaupt diese Gebühr berechnen darf. Und, wenn ja, dann findet er, dass 25 Euro zu viel seien.