Wir fragen nach bei der Deutschen Rentenversicherung: "Die Mütterrente ist nichts anderes als die Vergütung von Erziehungsleistungen", sagt der Pressesprecher. Deshalb ist es keine Voraussetzung, dass die "Kinder" bei Renteneintritt der Mutter noch leben. Wichtig sei es vielmehr, dass die Mutter die Kinder betreut habe, als diese klein waren. Würde ein Kind im ersten Lebensjahr verstorben sein, dann würde die Rente anteilsmäßig für die Monate der Erziehungsleistung angerechnet und nicht fürs ganze Jahr. K. D.
Frage des Tages Die Sache mit den bereits verstorbenen Kindern
Redaktion 02.08.2014 - 00:00 Uhr