Für die Jahre 2018 und 2019 gab es noch keine Schlussabrechnung. Deshalb haben sich Vermieter und Mieter auf die Pauschale geeinigt, die sich auf die Werte von 2017 bezogen habe. "Jetzt, nach vier Monaten, erhielt der ehemalige Mieter vom Vermieter eine erneute Abrechnung, da nun die offizielle Abrechnung vorlag. Muss der ehemalige Mieter nun diese Kosten noch bezahlen? Im Gegenzug hätte er auch keine Gutschrift erwartet, wäre die Abrechnung zu seinen Gunsten ausgefallen."