Nicht immer treffen die Mitarbeiter von DHL und Co auch den jeweiligen Empfänger zu Hause an. Viele Nachbarn erweisen dann einen Freundschaftsdienst und nehmen die Sendung an. Die Frage ist nur: Sind sie dazu verpflichtet? Außerdem: Wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn die Lieferung verschwindet oder gar beschädigt ist?
Frage des Tages Die Sache mit den Päckchen
Redaktion 11.12.2019 - 20:08 Uhr