Wir recherchieren: Transporte von Militärgütern auf der Bahn in Deutschland seien nicht begleitpflichtig, teilt Oberstleutnant Sebastian Bangert vom Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis mit. Nur bei einigen Ausnahmen, Flugabwehrraketen vom Typ Stinger gehörten dazu, sei das anders. "Für den Schutz durchreisender Transportzüge an Bahnhöfen und für den Schutz der Bahnhöfe in Deutschland sind die Deutsche Bahn und die Bundespolizei zuständig." Eine Begleitung und Überwachung von Eisenbahntransporten der Bundeswehr erfolge abhängig von der Gefährdungslage und in enger Abstimmung zwischen der Bundeswehr, dem durchführenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, der DB Netze AG sowie der Bundespolizei. "Diese Gefährdungslage wird individuell beurteilt." Es sei auch möglich, bestimmte Bereiche eines Bahnhofes zu einem militärischen Sicherheitsbereich zu erklären und diesen dann durch Soldaten sichern zu lassen," betont Bangert. Dies sei nur Ausnahmesituationen vorbehalten.