Nach dem Erhalt des Steuerbescheids haben Verbraucher einen Monat lang Zeit, Einspruch gegen die Entscheidungen einzulegen. Das sollten auch Steuerzahler nutzen, die vergessen haben, etwas in der Steuererklärung einzutragen, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dabei riskiere man aber nichts: Denn fällt die Steuerschuld aufgrund dieses Nachtrags höher aus, kann der Einspruch zurückgenommen werden.