Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer neuen Mitteilung hin. Das heißt: Nach einer Kündigung muss die Miete bis zum letzten Monat bezahlt werden.
Frage des Tages Die Sache mit der Kaution
Redaktion 10.02.2015 - 00:00 Uhr
Häufig steht die Mietkaution im Mittelpunkt von Fragen rund um das Mietrecht. Dazu ist zu sagen: Die Mietkaution kann nicht mit der Miete verrechnet werden. Ein Aufrechnen ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer neuen Mitteilung hin. Das heißt: Nach einer Kündigung muss die Miete bis zum letzten Monat bezahlt werden.