Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die sogenannte Nachtruhe, aber nicht uneingeschränkt.
Frage des Tages Die Sache mit der Nachtruhe
Redaktion 18.09.2017 - 21:57 Uhr
Auch nach 22 Uhr müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die sogenannte Nachtruhe, aber nicht uneingeschränkt.