Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit ihrer Wohnung sorgt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin in einer Veröffentlichung hin. Mieter haben damit keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Die Folge: Der Vermieter darf die Miete erhöhen. Er darf elf Prozent der Kosten einer Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung über eine Investition trifft allein der Vermieter.
Frage des Tages Die Sache mit der Sicherheit
Redaktion 28.11.2017 - 00:00 Uhr