Die Antwort hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) parat: Bei notwendigen Behandlungen übernimmt die Kasse für Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3 einen Großteil der Fahrtkosten zum Arzt, teilt siemit. Das gilt aber nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der UPD erklärt: Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens Pflegestufe 2 hat und für eine medizinisch notwendige Behandlung zum Arzt muss. Schwabe: "Wer also nur ein Rezept abholen will, muss die Fahrtkosten selbst übernehmen." Auch zahlt die Kasse nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Rückwirkend erstattet sie kein Geld.