Die Antwort hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) parat: Bei notwendigen Behandlungen übernimmt die Kasse für Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3 einen Großteil der Fahrtkosten zum Arzt, teilt siemit. Das gilt aber nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der UPD erklärt: Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens Pflegestufe 2 hat und für eine medizinisch notwendige Behandlung zum Arzt muss. Schwabe: "Wer also nur ein Rezept abholen will, muss die Fahrtkosten selbst übernehmen." Auch zahlt die Kasse nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Rückwirkend erstattet sie kein Geld.
Frage des Tages Die Sache mit der Taxifahrt zum Arzt
Redaktion 21.08.2014 - 00:00 Uhr