Frage des Tages Die Sache mit der Unterschrift auf dem Bon

Ein Leser hat etwas im Discounter gekauft. Als er die Ware zurückbringt, wird sie anstandslos zurückgenommen, er bekommt sein Geld dafür. Allerdings muss er einen Bon unterschreiben, auf dem er seinen Namen und seine Anschrift angibt.

 
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Ein Mann hält Kassenbon und Turnschuhe in den Händen. Nach Weihnachten werden tausende Geschenke in den Läden umgetauscht. Foto: Tobias Hase (dpa)