Ein Leser hat etwas im Discounter gekauft. Als er die Ware zurückbringt, wird sie anstandslos zurückgenommen, er bekommt sein Geld dafür. Allerdings muss er einen Bon unterschreiben, auf dem er seinen Namen und seine Anschrift angibt. Nun möchte er wissen, ob der Discounter diese Adresse abfragen darf - und was damit unternommen werden kann.
Frage des Tages Die Sache mit der Unterschrift auf dem Bon
Redaktion 15.03.2015 - 00:00 Uhr