Ein Kavaliersdelikt ist Verspätung nicht, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Er ist dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen." Anders gesagt: Auch für eine Verspätung ist theoretisch eine Abmahnung möglich.
Frage des Tages Die Sache mit der Verspätung
Redaktion 15.01.2018 - 20:33 Uhr