Der Leser hat einen Schrebergarten in einer Kleingartenanlage. Sein Nachbar hat eine Überwachungskamera installiert, die - sollte sie keine Attrappe sein - auch das Grundstück unseres Lesers mit im "Videoauge" hat. Der Leser möchte nun wissen, ob so etwas grundsätzlich verboten ist oder ob der Nachbar sein Grundstück überwachen darf.