Der Leser hat einen Schrebergarten in einer Kleingartenanlage. Sein Nachbar hat eine Überwachungskamera installiert, die - sollte sie keine Attrappe sein - auch das Grundstück unseres Lesers mit im "Videoauge" hat. Der Leser möchte nun wissen, ob so etwas grundsätzlich verboten ist oder ob der Nachbar sein Grundstück überwachen darf.
Frage des Tages Die Sache mit der Videoüberwachung
Redaktion 10.09.2012 - 00:00 Uhr