In Corona-Hotspots in Bayern gilt ab (dem heutigen) Montag (11. Januar) die 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet sie:
 
Wie erfahre ich, ob ich davon betroffen bin?
Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Maßgeblich dafür sind die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), erstmalig ab Montag (00.00 Uhr). Das Bayerische Innenministerium veröffentlicht die betroffenen Regionen im Internet unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/.
 
Wie werden die 15 Kilometer gemessen?
Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort, nicht auf die genaue Anschrift. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer.
 
Wie wirkt sich diese Regel aus?
Für touristische Tagesausflüge wird der Aktionsradius beschränkt. Wandern, Rodeln, Skifahren oder Spazierengehen ist dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich, ebenso der Besuch kultureller Stätten. Nicht betroffen sind Menschen, die etwa zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen unterwegs sind oder zum Beispiel ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule bringen wollen. Auch Gottesdienste gelten als triftiger Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen.
 
Wie kann ich beweisen, dass ich einen triftigen Grund habe?
Wer von der Polizei kontrolliert wird, muss glaubhaft machen, dass bei ihm ein besonderer Grund vorliegt. Schriftliche Bescheinigungen etwa des Arbeitgebers sind zwar nicht zwingend, können aber laut Innenministerium hilfreich sein.
 
Darf ich Besuch von Leuten bekommen, die nicht in einem Hotspot leben?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings können betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte touristische Tagesausflüge in ihre Regeion untersagen.
 
Wann wird die 15-Kilometer-Regel in meiner Region wieder aufgehoben?
Dazu muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche sinken. Liegt dieser Wert seit mindestens sieben Tagen in Folge unter 200, kann die Kreisverwaltungsbehörde die Regel aufheben.
 
Was passiert, wenn ich gegen die 15-Kilometer-Regel verstoße?
Dann wird ein Bußgeld fällig, zum Beispiel mit 500 Euro. Von den Regelsätzen kann abgewichen