Im Prinzip jeder, der Zuzahlungen leisten muss. Voraussetzung ist aber, dass die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr die sogenannte Belastungsgrenze überschreitet: Alles was darüber liegt, muss man auf Antrag nicht bezahlen. Die Grenze wird jeweils individuell berechnet und liegt bei zwei Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommen. Wird jemand von der Krankenkasse als chronisch krank eingestuft, zum Beispiel weil er fortlaufend Medikamente braucht, sind es nur ein Prozent.
Wo liegt meine Belastungsgrenze?
Im Internet finden sich dazu verschiedene Rechner, auf den Webseiten der großen Krankenkassen zum Beispiel. Achtung: Wer wissen will, ob und wann er sich 2020 befreien lassen kann, sollte darauf achten, dass auch dieses Jahr eingestellt ist. Grund: Bei der Berechnung gelten Freibeträge für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder, die sich von Jahr zu Jahr verändern.
Wie gehe ich vor?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Patienten können ab Jahresbeginn die Quittungen aus der Apotheke sammeln, bis die Grenze erreicht ist. Dann stellen sie einen Antrag auf Befreiung auf der Kasse. Wichtig dabei: Auf der Quittung muss immer der Name des Versicherten stehen. Wer sich die Sammelei sparen will und schon sicher weiß, dass er die Belastungsgrenze überschreiten wird, kann den Betrag bis dahin auch schon im Voraus bezahlen. Er ist dann für das ganze Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit.