München - Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag die Regelungen für Jugendliche ab zwölf Jahren präzisiert: Diese können vorläufig noch bis zum Jahresende im Sportverein oder in Musik- und Theatergruppen aktiv sein, auch wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Bis zum 31. Dezember sollten sie aber einen Impfschutz aufbauen, wie das von der Ständigen Impfkommission empfohlen werde, erläuterte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Ziel sei es, die Jugendlichen nicht vom sozialen Leben in Vereinen oder Kulturgruppen auszuschließen.