Dem schließt sich Coburgs Landrat Sebastian Straubel an. Er sagte am Dienstag, „das Neustadter Kinderfest hat es absolut verdient, in das bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden“. Dieses Fest, das seit über 470 Jahren gefeiert und von den Neustadtern als ihr „Nationalfeiertag“ gelebt werde, „ist ein zentrales Element unserer regionalen Identität“, so Sebastian Straubel. Er freue sich „auf den zweiten Juli-Samstag, wenn wir alle – viele Landkreisbürger und auch ich – wieder nach Neustadt kommen werden“.
„Erstaunliche“ Geschichte
Das Neustadter Kinderfest geht auf das „Gregoriusfest“ zurück. Es ist ein Schul- und Kinderfest, das wohl mehr als 1000 Jahre Tradition hat. Als Stifter gilt Papst Gregor IV., der 830 anlässlich der Umbettung der Gebeine von Papst Gregor I. eine Kinderprozession anordnete. Ohnehin wurde Gregor I. auch als „Kinderbischof“ bezeichnet, da er sich um die Bildung von Kindern bemühte. Während das „Gregoriusfest“ in Coburg in den 1970er Jahren in der Versenkung verschwand, hielten die Neustadter an ihrer Feier fest. Sie vereinigt Kinder und Jugendliche aller Schultypen, von der Grundschule bis zum Gymnasium. Dass es sich über die Reformationszeit, den Dreißigjährigen Krieg, die sozialen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts und die beiden Weltkriege bis in die Gegenwart erhalten hat, bezeichnet Günther Brettschneider, der frühere Rektor der Volksschule Heubischer Straße, in seinem Buch „Die Geschichte des Neustadter Kinderfestes“ als „erstaunlich“.
Immaterielles Kulturerbe
Lebendige Traditionen
Immaterielles Kulturerbe: Das sind nach einer Mitteilung des bayerischen Heimatministeriums lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken.
Landesverzeichnis
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO im Rahmen des „Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit - darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten. Neben dem bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.