In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats sowie Bauausschusses Steinwiesen waren die Anpassung der Friedhofsgebühren und die Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze zentrale Themen. Die bisherigen Friedhofsgebühren führten jährlich zu einem durchschnittlichen Defizit von 18 000 Euro, weshalb eine Neuberechnung der Kosten erforderlich war. Die neuen Gebührensätze, die der Rat einstimmig genehmigte, sehen für jede Grabstätte sowie für Urnen- und Kindergräber eine jährliche Gebühr von 22,20 Euro vor. Grabstätten im Urnenfeld kosten pro Jahr 42 Euro. Für die Nutzung der Leichenhalle wurden 250 Euro, für den Leichenwagen 110 Euro festgesetzt. Die Ruhezeiten sind wie folgt: Urnengräber 15 Jahre, sie können verlängert werden, die Liegestellen im Urnenfeld ebenfalls 15 Jahre, sie sind jedoch nicht verlängerbar. Grabstätten für Verstorbene bis fünf Jahre ebenfalls 15 Jahre, bei Verstorbenen ab fünf Jahre sind es 25 Jahre Ruhezeit. Die Grabstätten können jeweils verlängert werden.