Die ersten warmen Tage des Jahres ziehen die Menschen nach draußen: Die Lust auf Sonne, Bewegung und Geselligkeit steigt spürbar. Doch was nach unbeschwerter Frühlingsfreude klingt, bewegt sich rechtlich nicht immer im grünen Bereich. Zwischen Grillduft, Badevergnügen und Picknickdecke lauern mitunter Vorschriften, die vielen Menschen gar nicht bewusst sind. Was also ist erlaubt – und wo können Bußgelder oder sogar Strafanzeigen drohen?