Reisesicherungsfonds DRSF Neues Portal für FTI-Geschädigte

Michael Maier

Nach der Pleite von Reiseveranstalter FTI im Juni läuft es nicht rund mit der Entschädigung. Opfer klagen über die Hotline und eine unnötig komplizierte Registrierung. Nun soll endlich alles online oder sogar per Post funktionieren.

 
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FTI gibt es nicht mehr. Foto: IMAGO/ZGS//Revierfoto

Am 5. November 2024 hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ein offenes Antragsportal für Verbraucher gestartet, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind und bisher noch keine Forderungen geltend machen konnten, und zwar unter diesem Link: Registrierung.drsf.reise

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Das Portal richtet sich an jene Kunden, die bisher noch nicht kontaktiert wurden und ihre Erstattungsansprüche nun selbst einreichen können. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten die Möglichkeit haben, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren, denn bislang wurden laut Medienberichten bei Weitem noch nicht alle FTI-Geschädigten kontaktiert. Auch bei unserer Redaktion haben sich nach Berichten im Sommer mehrere verärgerte Kunden gemeldet.

DRSF will Registrierung und PIN-Brief

Um sich anzumelden, müssen die Verbraucher diverse Daten auf der Webseite des DRSF eingeben. Nach der Registrierung erhalten sie einen Bestätigungslink per E-Mail sowie einen Brief mit einer PIN, die für den weiteren Antragsprozess benötigt wird.

Zur Registrierung erforderlich ist neben den üblichen Personendaten wie Name und Anschrift auch die „Toma-Vorgangsnummer“ (bei Buchung über die FTI Touristik GmbH) oder die Buchungsnummer (bei Buchung über die BigXtra Touristik GmbH).

Mit diesem offenen Portal möchte der DRSF allen Betroffenen die Chance geben, ihre Ansprüche einfacher und schneller anzumelden als das bisher möglich war.

Hotline von DRSF und FTI schickt keine E-Mail

Dass es dabei Probleme gibt, zeigt ein Test der Redaktion. Eine Leserin aus dem Kreis Böblingen, deren vollständig bezahlte Türkei-Reise im Wert von 3600 Euro im Juni storniert worden war, hat bis heute keine Registrierungsdaten von FTI oder vom DRSF erhalten – obwohl alle Daten vorlagen und wie empfohlen im Sommer die Hotline kontaktiert wurde.

Ein erneuter Anruf der Redaktion bei der Hotline in Berlin ergab im Oktober, dass angeblich im August eine Registrierungs-Mail verschickt worden war. Man würde die Mail nochmals verschicken, sagte ein freundlicher Mitarbeiter, was aber eine Woche dauern könnte. Als nach über zwei Wochen nichts kam, hakte die Leserin selbst nach. Auskunft: So etwas könne schon ein paar Wochen dauern.


Magische Telefonnummer für FTI-Geschädigte?

Eine Mail hat die Geschädigte zwar immer noch nicht bekommen – aber immerhin ist ihr nun die Anmeldung ihres Schadens über das neue Portal gelungen. Sonderlich kompetent wirkt das Callcenter des DRSF also nicht. Wer online Schwierigkeiten hat, kann es aber auch weiterhin telefonisch probieren, Tel. +49 (0)30 78954770.

Warum überhaupt so viel Wert auf umständliche Registrierungsschleifen gelegt wird, statt gleich ein Portal freizuschalten? Das Zeitalter der Digitalisierung hatte man sich wahrlich anders vorgestellt, aber immerhin steht die Seite nun bereit.

FTI-Antrag per Post an den DRSF

Parallel dazu laufen die Prüfungen und Auszahlungen bereits eingereichter Anträge weiter, heißt es in einer Pressemitteilung. Der DRSF plant zudem, in den kommenden Tagen eine Möglichkeit für postalische Erstattungsanträge zu eröffnen. Dies gibt den Verbrauchern zusätzliche Möglichkeiten beim Einreichen ihrer Anträge.

Wer gehört zur FTI Group?

  • FTI Deutschland
  • FTI Österreich
  • FTI Niederlande
  • 5vorFlug Deutschland
  • BigXtra GmbH
  • DriveFTI

FTI-Erstattung erst 2025?

Wer also von der Insolvenz betroffen ist, sollte diese Gelegenheit nutzen und sich umgehend registrieren. Der DRSF hat angekündigt, die eingehenden Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, um die Rückzahlungen zeitnah vorzunehmen. Damit sollen Verzögerungen in der Abwicklung minimiert und die Ansprüche der Kundinnen und Kunden zügig befriedigt werden. In der Reisebranche wird allerdings eher mit Zahlungen im Jahr 2025 gerechnet.