Indessen hatte das Sportgericht Bayern des BFV dem TSV Buchbach den 8:1-Sieg in der ersten Hauptrunde aberkannt und die Partie zu Gunsten des TSV Geiselbullach gewertet: Der Regionalligist hatte einen Akteur eingesetzt, der aufgrund einer Roten Karte und der daraus zwingend resultierenden Sperre nicht hätte spielen dürfen. „Weil der Platzverweis aus einem Freundschaftsspiel im Ausland resultiert, war die Sperre nicht in der deutschen Spielverwaltung hinterlegt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der TSV Buchbach hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Bezirksligist, Toto-Pokal-Sieger im Kreis Zugspitze, ist damit der einzige im Wettbewerb verbleibende Kreissieger, der sich bei der Auslosung gemäß des „Wunschlos“-Prinzips seinen Zweitrunden-Kontrahenten aussuchen durfte. Nun trifft der TSV Geiselbullach auf den TSV 1860 München.