Generell können für die Einnahmen von Gastronomen verschiedene Arten von Steuern anfallen. Und für das Trinkgeld?
Trinkgeld für angestellte Kellner ist steuerfrei
Wenn Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch der Bedienung eine zusätzliche finanzielle Anerkennung zukommen lassen wollen, ist diese steuerfrei, wie die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main erläutert. Eine Höchstgrenze dafür gibt es nicht. Und ob Gäste Trinkgeld bar oder digital zahlen, ist egal.
Eine Ausnahme bilden laut der OFD Pflicht-Bedienzuschläge: Hat eine Kellnerin oder ein Kellner einen etwa im Arbeitsvertrag geregelten Rechtsanspruch auf solche zusätzlichen Zahlungen, sind diese steuerpflichtig.
"Dass das Trinkgeld auf sein Wohl vertrunken wird"
Auch bei selbstständigen Gastronomen, also Unternehmern, gilt der OFD zufolge die Steuerfreiheit beim Trinkgeld nicht. Dieses erhöht vielmehr seine Betriebseinnahmen und muss in die Berechnung der Umsatzsteuer einbezogen werden.
Laut dem Deutschen Knigge-Rat mit Sitz im nordhessischen Frielendorf ist der Ausdruck "Trinkgeld" schon im späten Mittelalter aufgetaucht. Die ursprüngliche Absicht eines Spenders bei der Anerkennung einer Dienstleistung sei gewesen, "dass das Trinkgeld auf sein Wohl vertrunken wird".