Geflügelpest macht „Sommerpause“ Schutzmaßnahmen aufgehoben

Seit Dezember mussten im Landkreis Haßberge Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest ergriffen werden. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Seuchenlage im Hinblick auf die Geflügelpest hat sich laut Landratsamt entspannt. Dies liegt auch daran, dass der Vogelzug größtenteils vorbei ist.

 
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Nachdem aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in Bayern und Deutschland (Aviäre Influenza) im Dezember 2021 verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände des Landkreises im Rahmen einer rechtsverbindlichen Allgemeinverfügung erlassen werden mussten, hat sich die Seuchenlage aktuell entspannt. Daher konnten diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen nun aufgehoben werden.

Trotzdem ist weiterhin Vorsicht beim Umgang mit Geflügel geboten. „Die Geflügelpest ist nicht weg. Sie legt bestenfalls eine Sommerpause ein“ heißt es aus dem Veterinäramt. Nach Ausbrüchen in Nachbarlandkreisen in den vergangenen fünf Monaten kam der Landkreis Haßberge bisher im Jahr 2022 ohne Geflügelpestfeststellung davon. „Das ist nicht zuletzt ein Zeichen dafür, dass die angeordneten Maßnahmen gegriffen haben und so auch die vielen tausend Stück gehaltenen Geflügels im Landkreis vor dem sicheren Tod bewahrt werden konnten“.

Durch den Vogelzug verschärft sich die Situation in den Wintermonaten erfahrungsgemäß, da dann das Virus über weite Strecken verbreitet wird. Einzelne Ausbrüche und Virusfeststellungen im gesamten Jahr belegen jedoch eine grundsätzlich immer bestehende Infektionsgefahr. Das ist auch der Grund dafür, dass weiterhin und ganzjährig Maßnahmen durch Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durch jeden, der Geflügel hält – auch von Hobbyhaltern und ab dem ersten Stück Geflügel – zu befolgen sind. Dazu gehört zunächst einmal, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) angemeldet sein muss. „Wir können die Geflügelbestände nur dann schützen, wenn wir wissen, wo sich überall Geflügel befindet“. Darüber hinaus darf das Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Ebenso sollen keine gemeinsamen Wasserressourcen genutzt werden (Tränken, Teiche, Wannen) und alles, was zur Bewirtschaftung des gehaltenen Geflügels benutzt wird, soll sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden (Futter, Einstreu, sonst. Gegenstände). Jede ungewöhnliche Sterberate, Legeleistungsabnahme oder verminderte Gewichtszunahme bei Mastgeflügel muss unverzüglich durch einen Tierarzt (Hof- oder Betreuungstierarzt) auf das Vorliegen einer Geflügelpestinfektion abgeklärt werden. Außerdem wird zum konsequenten Hygienemanagement geraten. Dies bedeutet auch das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung und separatem Schuhwerk bei der Versorgung des Geflügels.

Das Veterinäramt geht davon aus, dass das Geflügelpestgeschehen sich ab dem Herbst wieder verschärft. Dann muss erneut mit der Anordnung von zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, bis hin zur Stallpflicht, gerechnet werden. Daher sollte grundsätzlich immer ausreichend überdachte Fläche/Stallfläche für das gehaltene Geflügel vorhanden sein. red

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