In seiner Erklärung vor Gericht hieß es, er habe mit den Schüssen auf dem Rollfeld die Polizei auf sich aufmerksam machen wollen. Zu den Brandsätzen erklärte er: „Die Polizei sollte durch das Feuer meinen Standort sehen.“ Wegen des Windes, des Flugzeuglärms und der Sprachschwierigkeiten habe er sich mit den Beamten nicht verständigen können. Später habe er der Dolmetscherin gesagt, dass er eine Bombe im Auto habe. „Aber das war eine Lüge.“ Er habe nur die Polizei von einem Eingreifen abhalten wollen.
Sprengstoffgürtel war Attrappe
Die Dolmetscherin habe ihm gesagt, dass es eine Besprechung der Behörden über das Sorgerecht für sein Kind geben werde. Aber diese Besprechung habe sich bis 3.00 Uhr morgens hingezogen. Die Tochter sei im Auto eingeschlafen. Erst um 7.00 Uhr morgens sei das Kind aufgewacht. Irgendwann habe der Angeklagte verstanden, dass er aufgeben müsse. Die Polizei habe ihm versprochen, dass das Kind direkt der Mutter übergeben werde.
Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft eine durchgeladene und scharfe Waffe bei sich, sowie 22 Schuss Munition, ein Messer und ein Reizstoffsprühgerät in der linken Socke. Der vermeintliche Sprengstoffgürtel bestand aus einer Weste sowie Büchern und Kabeln in Alufolie und enttarnte sich somit als Attrappe. Der Flugverkehr konnte erst am frühen Abend des 5. November wieder aufgenommen werden. Der Betrieb war mehr als 20 Stunden unterbrochen.
Angeklagter wollte keine Panik auslösen
Der Angeklagte bat die betroffenen Passagiere und die Polizei um Entschuldigung. „Ich weiß, dass ich Panik ausgelöst habe.“ Er akzeptiere, dass er für den Schaden aufkommen müsse und werde, solange er könne, dafür bezahlen. Die Geschäftsführung des Flughafens hat angekündigt, dass sie nach einer rechtskräftigen Verurteilung 500 000 Euro Schadenersatz fordern werde.
Verteidigerin Anna Carlotta Bloch verhinderte eine weitere Befragung ihres Mandanten. Er werde am nächsten Verhandlungstag am 13. Mai weitere Fragen beantworten, sagte sie. Das Gericht hat neun weitere Termine bis zum 20. Juni angesetzt.