Breitbrunn - Wenige Punkte enthielt die Tagesordnung des Gemeinderates Breitbrunn. Erneut war die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Rinne“ ein Diskussionspunkt, der dann mit einigen Festsetzungen bei drei Gegenstimmen beschlossen wurde. Bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung ging es um das Grundstück Flächennummer 1472 der Gemarkung Breitbrunn, für das ein Grundstückseigentümer zwei Baurechte beantragt hatte. Hierzu lagen schon Stellungnahmen aus der Verwaltung und dem Landratsamt vor, welches die jetzige Bauleitplanung bereits als „grenzwertig“ ansieht. Insbesondere das zweite hintere Baurecht wird hier kritisch gesehen, weil es zu weit in den Außenbereich hinausragt, so das Argument.