Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch im Rathaus die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer neu festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) beträgt ab dem 1. Januar 2025 250 Prozent (bisher: 350 Prozent). Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) beträgt ab dem kommenden Jahr 200 Prozent (bisher 350 Prozent). Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt konstant bei 300 Prozent.