Die Fortführung des Rad- und Fußweges von der Aral-Kreuzung bei Zeickhorn an der B 303 bis zum Ortseingang von Grub am Forst will nicht so recht gelingen. Zahlreiche Vorgaben von Straßenbauamt und Wasserwirtschaftsamt müssen dabei berücksichtigt werden. Die vorgesehene Querung der Kreuzung, die als zu verzwickt angesehen wurde, liegt allerdings nicht im Einflussbereich der Gemeinde. Aber auch der Grunderwerb macht Schwierigkeiten. Um eine Förderquote von 70 bis 75 Prozent zu erreichen, müssen etliche Auflagen eingehalten werden.