Gemeinderat Kirchlauter Weg frei für das erste Tiny House

Günther Geiling

Kleine Häuser mit minimalster Einrichtung, auch „Tiny Houses“ genannt, könnte es bald in Neubrunn geben. Einen Antrag diskutierten nun die Gemeinderäte aus Kirchlauter in ihrer jüngsten Sitzung.

 
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Der Gemeinderat hatte keine Einwendungen gegen ein ganz anderes Haus in der Siedlung mit dem Bau eines solchen „Tiny Houses“. Foto: /Günther Geiling

Neubrunn - Gibt es bald das erste „Tiny House“ in der Siedlung am „Dörfliser Weg“ im Baugebiet in Neubrunn? Im Gemeinderat von Kirchlauter gab es dazu zwar einige Fragen, aber die Bauvoranfrage eines Ehepaares wurde schließlich einstimmig genehmigt und damit auch die Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

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Die Bauherren wollten mit ihrer Bauvoranfrage die Zulässigkeit eines solchen „Tiny Houses“ abklären mit der Länge von neun Metern und der Breite von 3,45 Metern. „Wir haben das Grundstück erworben und beabsichtigen, ein kleineres, voll ausgestattetes und an die öffentlichen Versorgungsleitungen anzuschließendes Wohn-Haus zu errichten“, stand in ihrer Bauvoranfrage.

Dabei käme das Modell 30 infrage mit 31 Quadratmetern Bruttogrundfläche und 23 Quadratmetern Nettogrundfläche oder auch das Modell 50 mit 50 Quadratmetern Bruttogrundfläche und 40 Quadratmetern Nettogrundfläche. Das Vorhaben soll aber ein Flachdach mit einer geringen Neigung von zwei Grad erhalten, während in der gemeindlichen Satzung Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis 48 Grad gestattet sind. Ebenso sehe der Bebauungsplan für die Fassade einen hellen, ruhigen Außenputz vor, während jedoch Verbundplatten aus Alu verwendet werden sollen. Für diese Befreiungen gab es Zustimmung. Michael Tischner interessierte, ob dieses „Mobil-House“ dann eines Tages einfach wieder weggenommen werden könne. Als weiteren Nachteil sah er an, dass die Gemeinde für ihr Baugebiet durch die geringeren Grundflächen weniger Geld für ihre Erschließungsmaßnahmen bekommen würde.

VG-Geschäftsführer Matthias Klauda führte dazu aus, dass die Erschließungskosten nach der Satzung und nach der jeweiligen Größe eines Hauses berechnet würden. Dies sei auch bei anderen Häusern so. Es gebe jedenfalls ein Baugebot von fünf Jahren und wenn je einmal das Haus wieder entnommen werden sollte, würden keine Erschließungskosten herausbezahlt, sondern blieben auf dem Grundstück bestehen. Im Übrigen wäre es auch ein „Festbau“, wenn es länger als sechs Monate stehe.

Steffen Kandler (SPD) meinte, dass die Gemeinde gar nicht gegen eine solche Bauweise sein könne. „Das ist etwas Neues, was auf uns zukommt. Ich habe sogar Respekt davor, wenn ältere Leute ein kleineres Haus bauen wollen.“ Einstimmig wurde die Bauvoranfrage dann beschlossen.

Bürgermeister Karl-Heinz Kandler (SPD) legte dann die Änderung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2022-2025 vor und verwies darauf, dass die Gebührenkalkulation auch eine Rückschau auf den vorhergehenden Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021 umfasse. Die wesentliche Änderung sei, dass die Abwassereinrichtungen Kirchlauter und Pettstadt zum 1. Januar 2022 zusammengelegt wurden, weil ja die kleine Kläranlage in Pettstadt aufgegeben wurde und der Ortsteil in die Einheit nach Kirchlauter angeschlossen wurde.

Für den Zeitraum 2022 bis 2025 ging man hier von durchschnittlichen Gesamtkosten von 56 302 Euro jährlich aus. Bei einer jährlichen Einleitungsmenge von 27 800 Kubikmetern (cbm) betrage die neu zu erhebende Gebühr 2,03 Euro/cbm. Die reine Gebühr für den neu zu kalkulierenden Zeitraum läge bei 2,24 Euro, aber durch den Anteil der Kostenüberdeckung aus den Jahren 2018 bis 2021 werde sie um 0,21 Euro/cbm gesenkt. Die Gebühr falle somit für diesen Gemeindebereich von 2,26 Euro/cbm auf nun 2,03 Euro/cbm.

Im Ortsteil Neubrunn werden für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durchschnittliche Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung von jährlich 59 081 Euro ermittelt. Bei einer jährlichen Einleitungsmenge von 24 000 cbm beträgt damit die zu erhebende Gebühr 2,46 Euro/cbm. Darin ist der Anteil aus dem Kostendefizit aus den Jahren 2018 bis 2021 mit 53 133 Euro oder 0,55 Euro/cbm enthalten. Die Abwassergebühr steigt damit um genau 100 Prozent, und zwar von bisher 1,23 Euro/cbm auf 2,46 Euro/cbm.

Obwohl man an den Berechnungen der Kommunalberatung Schulte/Röder keinen Zweifel hatte, gab es im Gremium einige Diskussionen zu den neuen Gebühren. Lilo Stubenrauch (CSU) wünschte sich, dass die beauftragte Kommunalberatung die Zahlen selbst vorgestellt und man die Zahlen dann auch besser verstanden hätte. Für Peter Stretz (CSU) war unverständlich, warum man ab dem Jahre 2022 eigentlich mit einer Unterdeckung kalkuliere in dem Wissen, dass dies dann im nächsten Kalkulationszeitraum wieder aufgefangen werden müsse. Das gelte insbesondere für den Bereich Kirchlauter, wo der Anschluss von Pettstadt noch nicht einbezogen sei. Er fragte sich auch, warum man mit diesen Berechnungen oder Schätzungen ein Büro beauftrage. Diese Schätzung müsste doch auch in der VG-Verwaltung möglich sein.

Uwe Derra (FW-KL) meinte, dass die Kosten für 2021 doch da wären und man die einfügen könnte. Hans-Jürgen Derra (IG HL) ergänzte, dass man höchstens den Kalkulationszeitraum in einiger Zeit abbrechen und dann neu berechnen könne. VG-Geschäftsleiter Matthias Klauda ging dann auf die Berechnungen ein und betonte, dass man vor allem keine Sicherheit „hineinkalkulieren“ dürfe. Dies könne man erst im nächsten Kalkulationszeitraum nachholen. Die Abrechnungen für das Jahr 2021 seien noch nicht gelaufen. Außerdem seien sie in der Höhe von normalen Schwankungsbreiten.

So beschloss das Gremium für den Bereich des Ortsteiles Neubrunn eine Erhöhung der Abwassergebühren von 1,23 auf 2,46 Euro/cbm und für den Bereich Kirchlauter/Pettstadt eine Absenkung der Gebühren von 2,26 Euro/cbm auf 2,03 Euro/cbm.