Im Ortsteil Neukirchen verfügt die Gemeinde über eine derartige Notwohnung. Bei einem Vorort-Termin im vergangenen Jahr begutachtete der Gemeinderat die Unterkunft und befand, dass sie in einem untragbaren Zustand ist. Eine vorsichtige Kostenschätzung ergab, dass in den Wohnraum mehr als 50 000 Euro investiert werden müssten, um ihn wieder seiner Bestimmung zuführen zu können. Der Gemeinderat tat sich mit einer Entscheidung schwer, da auch Überlegungen im Raum stehen, das gesamte Gemeindehaus, in dem die Notwohnung integriert ist, zu sanieren. Jetzt tat sich für die Kommune eine Lösung in der Form auf, dass eine Wohnung in einem gemeindlichen Mehrfamilienwohnhaus in Oberlauter frei wurde und seitens der Verwaltung in Betracht gezogen wurde, diese Wohnung vorerst nicht zu vermieten, um sie als Notwohnung vorzuhalten. Auf Nachfrage von Bernd Wicklein (ÜPW) teile Bürgermeister Karl Kolb (ÜPW) mit, dass seit 1993 die Notwohnung von 17 Personen darunter sechs Kinder genutzt wurde. Auf den Zeitraum von 30 Jahren wurde die Wohnung nach Berechnung von Bernd Wicklein im Durchschnitt an 16 Tagen im Jahr genutzt. Als Dauerlösung sah Wicklein den Ansatz der Verwaltung nicht, da der Gemeinde Kosten durch den Mietausfall entstehen.