Gemeinderat Lautertal Wo Obdachlose künftig schlafen

Martin Rebhan
In die Notwohnung in Neukirchen muss künftig niemand mehr ziehen, der urplötzlich obdachlos geworden ist. Foto: mrcol

Die bisherige Notwohnung in Neukirchen ist unzumutbar. Darüber war sich das Gremium nach einer Besichtigung einig. Nun fand man eine Alternative. Die hat aber allerdings ebenso einen Haken.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kommunen sind verpflichtet, für obdachlose Menschen sogenannte „Notwohnungen“ vorzuhalten, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Was aber, wenn diese Unterkunft im Grunde nicht mehr geeignet ist, Einzelpersonen oder Familien darin unterzubringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat Lautertal in seiner jüngsten Sitzung.

Im Ortsteil Neukirchen verfügt die Gemeinde über eine derartige Notwohnung. Bei einem Vorort-Termin im vergangenen Jahr begutachtete der Gemeinderat die Unterkunft und befand, dass sie in einem untragbaren Zustand ist. Eine vorsichtige Kostenschätzung ergab, dass in den Wohnraum mehr als 50 000 Euro investiert werden müssten, um ihn wieder seiner Bestimmung zuführen zu können. Der Gemeinderat tat sich mit einer Entscheidung schwer, da auch Überlegungen im Raum stehen, das gesamte Gemeindehaus, in dem die Notwohnung integriert ist, zu sanieren. Jetzt tat sich für die Kommune eine Lösung in der Form auf, dass eine Wohnung in einem gemeindlichen Mehrfamilienwohnhaus in Oberlauter frei wurde und seitens der Verwaltung in Betracht gezogen wurde, diese Wohnung vorerst nicht zu vermieten, um sie als Notwohnung vorzuhalten. Auf Nachfrage von Bernd Wicklein (ÜPW) teile Bürgermeister Karl Kolb (ÜPW) mit, dass seit 1993 die Notwohnung von 17 Personen darunter sechs Kinder genutzt wurde. Auf den Zeitraum von 30 Jahren wurde die Wohnung nach Berechnung von Bernd Wicklein im Durchschnitt an 16 Tagen im Jahr genutzt. Als Dauerlösung sah Wicklein den Ansatz der Verwaltung nicht, da der Gemeinde Kosten durch den Mietausfall entstehen.

Dennoch wurde dann nach längerer Diskussion einstimmig beschlossen, dem Vorschlag aus dem Rathaus zu folgen und die frei gewordene Wohnung vorerst als Notwohnung vorzuhalten, zumindest bis eine finale Entscheidung darüber getroffen wird, wie mit dem Gemeindehaus in Neukirchen weiterverfahren wird.

Bilder