Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31. Dezember kraft Gesetzes ihre Gültigkeit, und die Kommunen müssen neue Grundsteuerbescheide erstellen. Deshalb ist es erforderlich, die Hebesätze für die Grundsteuerbereiche A und B entsprechend anzupassen und eine neue Satzung zu erlassen. Es soll jedoch nach der Anpassung eine sogenannte Aufkommensneutralität entstehen, das heißt, unter dem Strich soll die Gesamtsumme der Grundsteuer etwa gleichbleiben.