Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31. Dezember kraft Gesetzes ihre Gültigkeit, und die Kommunen müssen neue Grundsteuerbescheide erstellen. Deshalb ist es erforderlich, die Hebesätze für die Grundsteuerbereiche A und B entsprechend anzupassen und eine neue Satzung zu erlassen. Es soll jedoch nach der Anpassung eine sogenannte Aufkommensneutralität entstehen, das heißt, unter dem Strich soll die Gesamtsumme der Grundsteuer etwa gleichbleiben.
Gemeinderat Nordhalben Heftige Diskussion über Hebesätze
Susanne Deuerling 06.11.2024 - 15:30 Uhr