Wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in zwölf Fällen sowie wegen der Herstellung kinderpornografischer Inhalte in 13 Fällen und Besitzes von Kinderpornografie hat das Schöffengericht am Amtsgericht am Mittwoch einen 30-jährigen Aushilfslehrer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er unter anderem 240 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und 24 Beratungstermine bei einem Therapeuten wahrnehmen.