Gericht Hassfurt Internetbetrug endet im Gefängnis

Manfred Wagner

Ein Internetverkauf endete für einen 35-Jährigen mit einer dreimonatigen Haftstrafe. Der Angeklagte hatte ein Smartphone doppelt verkauft, das Geld kassiert und die Ware nur an einen Käufer ausgeliefert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Strafe ist härter als erwartet. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Einkaufen per Mausklick ist in. Die wenigsten denken daran, dass man dabei böse hereinfallen kann. Denn es ist üblich, im Vertrauen auf die Lieferung der Ware zuerst das Geld zu überweisen. So lief auch vor einem guten Jahr ein Internetgeschäft ab, bei dem ein 35-Jähriger aus dem Maintal ein Smartphone ins Netz gestellt hatte. Er kassierte den Kaufpreis – und hat das Handy bis heute nicht verschickt. Wegen Betrugs stand er nun vor Gericht.

Nach der Werbung weiterlesen

Als der Angeklagte von zwei Justizbeamten in Hand- und Fußfesseln vorgeführt wurde, murmelte ein Zuhörer im Gerichtssaal „Hier kommt ein schwerer Junge“. Tatsächlich ist es so, dass der in Fesseln hereingeführte Mann zwölf Vorstrafen in seinem amtlichen Register stehen hat. Allerdings handelte es sich dabei um keine schwerkriminellen Taten, sondern um Schwarzfahren, Beleidigung, Nötigung und Diebstahl. Zuletzt verurteilte ihn das Amtsgericht in Schweinfurt Mitte letzten Jahres wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Weil er das nicht bezahlte, verbüßt er nun eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ in der Justizvollzugsanstalt in Schweinfurt.

Seine Verfehlung räumte er ohne Umschweife ein. Etwas anderes hätte ihm aufgrund der erdrückenden Beweislast nur zusätzlich geschadet. Der Geschädigte, ein in Ulm lebender Angestellter, wurde als Zeuge per Video-Konferenz vernommen. Er bestätigte, dass sich das Internetgeschäft auf der Plattform Ebay Kleinanzeigen abgespielt hatte.

Für das Handy hatte er 500 Euro geboten und nach Kontakt mit dem vermeintlichen Verkäufer auch das Geld überwiesen. Was der Angestellte nicht wusste: Es gab einen weiteren Interessenten. Deshalb verkaufte der Angeklagte damals sein Handy doppelt – und kassierte doppelt! Dem zweiten Interessenten übergab er das Handy tatsächlich, aber der Angestellte aus Ulm guckte in die Röhre.

Angeklagter entschuldigt sich

Immerhin entschuldigte sich der Angeklagte während der Video-Vernehmung bei seinem Opfer. Als Motiv gab der jetzige Gefängnisinsasse an, dass er damals arbeitslos gewesen sei, in der Haßfurter Obdachlosenunterkunft gewohnt und in Geldnot gesteckt habe. Außerdem habe er seinen drei Kindern – die bei der Mutter im Landkreis Schweinfurt leben - etwas zukommen lassen wollen.

Strafrichter Patrick Keller wollte von dem Angeschuldigten insbesondere wissen, wie es bei ihm weitergehe, wenn er am 11. Januar 2025 aus dem Knast entlassen werde? Die Perspektive in dieser Hinsicht beurteilte der Vorsitzende anschließend recht düster, denn der Mann hat weder eine Wohnung noch eine Arbeit. Zu allem Überfluss hat er auch eine Drogenproblematik am Hals, was in der Vergangenheit bereits zu Angstzuständen und Psychosen führte.

In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt drei Monate Freiheitsstrafe, die man zur Bewährung aussetzen könne. Zusätzlich wollte der Vertreter der Anklage, dass der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten solle. Der Amtsrichter jedoch ging in seinem Urteil – was selten genug geschieht – über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus: Er verurteilte den Beschuldigten zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Er begründete diesen eher harten Richterspruch abschließend damit, dass er keinerlei positive Sozialprognose bei dem Verurteilen erkennen könne. In den letzten Jahren sei er insbesondere durch seine hohe Rückfallgeschwindigkeit aufgefallen und „habe sich um nichts gekümmert“.

Ob der 35-Jährige tatsächlich ein viertel Jahr länger „sitzen“ muss, steht aber bislang noch nicht endgültig fest. Möglicherweise legt er mit Hilfe seines Pflichtverteidigers Alexander Wessel Berufung gegen das Urteil ein.