Wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie hat das Schöffengericht am Dienstag einen 76-jährigen Rentner aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Als Auflage muss er sich unter anderem einer Therapie unterziehen.