Eine Berliner Familie hat sich erfolglos dagegen gewehrt, dass ein teures Geldgeschenk für eine Pilger-Reise nach Mekka als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg muss sie nun rund 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es handelt sich um Leistungen, die das Ehepaar und sein Kind von Juni 2018 bis Dezember 2019 erhielten - obwohl sie in der Zeit 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: L 18 AS 684/22)