Nürnberg (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot von Protestfeiern gegen das Tanzverbot in Nürnberg vorläufig bestätigt. Das Ordnungsamt hatte sich geweigert, dem religionskritischen Bund für Geistesfreiheit (bfg) Sondergenehmigungen für Tanzveranstaltungen in der Nacht zum Karfreitag auszustellen, dagegen ging der bfg mit einem Eilantrag vor, den das Gericht nun ablehnte.