"Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden", sagt Buschmann. Das deutsche Familienrecht hinke dem teilweise hinterher. Deshalb habe sich die Ampel-Regierung ambitionierte Reformen vorgenommen: im Namensrecht, im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht. "Zügig aber sorgsam setzen wir diese Projekte Schritt für Schritt um", kündigt der Bundesjustizminister an.
Doppelnamen künftig ohne Bindestrich?
Bei mehreren aktuellen Gesetzesvorhaben bekam Buschmann zuletzt Gegenwind - etwa von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), mit der er eine Einigung zum Verbandsklagerecht anstrebt, und von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die seinen Vorschlag für eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung nicht überzeugend findet und Risiken bei der Verbrechensbekämpfung sieht.
Zu Detailfragen, etwa ob man Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich bilden darf, äußert sich der Justizminister nicht. Nur so viel verrät er: Um besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung zu tragen, sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Konkret geht es dabei um Suffixe, die dem Familiennamen von Frauen angefügt werden.
Geht die geplante Reform ohne größere Streitigkeiten durch, soll es weitergehen. Buschmann zumindest ist optimistisch. Er sagt: "Die Reform des Namensrechts wird der stimmige Auftakt sein für die umfassende Modernisierung des Familienrechts."