Neben dem Alter und dem Geschlecht muss die Polizei seit 1. Oktober in ihren Pressemitteilungen auch die Nationalität nennen. Das gilt sowohl für den Tatverdächtigen als auch das Opfer. Das Innenministerium begründet diesen Schritt laut dpa mit der zunehmenden Aufmerksamkeit für das Thema, der „Diskussion über die Nationalität von Tatverdächtigen in den sozialen Medien“ und dem Vorwurf, dass „die Nationalität bewusst verheimlicht werde“. Ziel sei eine unbeeinflusste und sachliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit.
Gesetzesverstöße in Coburg Sollte die Polizei die Nationalität immer nennen?
Lena Hollet 08.10.2025 - 13:00 Uhr