Als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD Anfang Mai eingestuft. Aus Sicht der Verfassungsschützer war es erwiesen, dass Vertreter der Partei mit ihren Äußerungen eine die „Menschenwürde missachtende, extremistischen Prägung“ zum Ausdruck bringen. In der AfD herrsche ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ vor, das darauf abziele, bestimmte Bevölkerungsgruppen abzuwerten und auszuschließen. Allen voran gegen muslimische Mitbürger werde Stimmung gemacht. Um all dies zu untermauern, verwies das BfV auf eine umfassende gutachterliche Prüfung. Das Gutachten blieb geheim.
Verfassungsschutz Kulmbach steht im geheimen AfD-Gutachten
Konstantin Kraft 18.05.2025 - 23:00 Uhr