Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer in Deutschland. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Härteste Sanktion könnte sein, dass Google das Angebot nicht bevorzugt präsentieren darf. Der Konzern hätte dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner.
© dpa-infocom, dpa:210219-99-511492/3